Ehrenordnung

 

Ehrenordnung des 1. Fußball-Club 1932 Gössenheim e.V.

(nachfolgend „Verein“ genannt)

 

 

Präambel

 

Die Ehrenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung des Vereins. Sie wird durch mehrheitlichen Beschluss

des Vereinsausschusses genehmigt. Sie darf den Vorgaben der Vereinssatzung nicht widersprechen.

 

Sofern im Text aus Vereinfachungsgründen männliche Bezeichnungen für Personen oder Funktionsbe-

zeichnungen verwendet werden, gelten diese für alle Geschlechter gleichberechtigt.

 

A. Ehrungen

Folgende Auszeichnungen werden im Einzelfall verliehen:

 

§ 1 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im Verein

für 25-jährige Mitgliedschaft (Silbernes Vereinszeichen)

für 40-jährige Mitgliedschaft

für 50-jährige Mitgliedschaft (Goldenes Vereinszeichen)

für 60-jährige Mitgliedschaft

für 70-jährige Mitgliedschaft

für 80-jährige Mitgliedschaft

Zur Berechnung der Mitgliedszeit wird die Vereinszugehörigkeit ab Eintritt des Mitglieds zugrunde gelegt.

§ 2 Ehrenmitgliedschaft

1. Vereinsmitglieder, die sich um den Sport im Allgemeinen oder um den Verein außerordentliche

Dienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

2. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vereinsausschusses durch den Vor-

stand.

3. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit der Ehrenurkunde

verliehen.

4. Ehrenmitglieder sind von der Leistung aller Beiträge befreit.

 

§ 3 Ehrenvorsitzende

Zu Ehrenvorsitzenden können langjährige Vorsitzende ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Vor-schlag des Vereinsausschusses durch den Vorstand.

 

§ 4 Ehrungen des Landkreises Main-Spessart

Über die Meldung von Sportlern oder weiteren ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern für die Ehrung

verdienter Persönlichkeiten des Landkreises Main-Spessart entscheidet der Vorstand in Absprache mit

den Abteilungsleitern.

 

§ 5 Verfahren der Ehrungen bzw. Auszeichnungen

Über den Zeitpunkt der Verleihung bzw. Ernennung entscheidet der Vereinsausschuss. Die Verleihung

soll im Rahmen eines besonderen Anlasses (z.B. Mitgliederversammlung, Festkommers) erfolgen. Die

Verleihung von Ehrenurkunden und Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch

festgehalten.

§ 6 Verbandsehrungen und besondere Auszeichnungen

Ehrungen durch Fachverbände sind von den einzelnen Abteilungen selbst zu organisieren und durchzu-

führen. Hierfür verantwortlich ist der jeweilige Abteilungsleitervorsitzende.

 

B. Würdigungen im familiären Bereich

In den familiären Bereich fallende Angelegenheiten der Mitglieder werden wie folgt gewürdigt:

§ 7 Geburtstage

Mitglieder erhalten zum 60., 70., 80., und 90. Geburtstag sowie alle weiteren fünf Jahre persönlich Glück-

wünsche des Vereins und ein angemessenes Präsent durch einen Repräsentanten überbracht.

 

§ 8 Ehejubiläen

Auf Wunsch und Einladung des Jubelpaares werden ab der Goldenen Hochzeit Glückwünsche und ein

angemessenes Geschenk durch einen Repräsentanten überbracht.

 

§ 9 Beerdigungen

Zur Beerdigung von Vereinsmitgliedern wird an Hinterbliebene eine Beileidskarte übersandt sowie ein

angemessenes Grabgebinde bereitgestellt. Bei besonders verdienten Mitgliedern, Ehrenmitgliedern oder

Förderern des Vereins können in Rücksprache mit den Angehörigen Kondolenzworte gesprochen wer-

den.

 

C. Sonstige Bestimmungen

Die Ehrenordnung wurde am 31.01.2019 durch den Vereinsausschuss beschlossen und tritt am

19.03.2019 in Kraft.

Die Ehrenordnung wurde am 01.10.2024 durch die Vorstände und dem Vereinsausschuss aktualisiert.