Ehrenordnung des 1. Fußball-Club 1932 Gössenheim e.V.
(nachfolgend „Verein“ genannt)
Präambel
Die Ehrenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung des Vereins. Sie wird durch mehrheitlichen Beschluss
des Vereinsausschusses genehmigt. Sie darf den Vorgaben der Vereinssatzung nicht widersprechen.
Sofern im Text aus Vereinfachungsgründen männliche Bezeichnungen für Personen oder Funktionsbe-
zeichnungen verwendet werden, gelten diese für alle Geschlechter gleichberechtigt.
A. Ehrungen
Folgende Auszeichnungen werden im Einzelfall verliehen:
§ 1 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im Verein
• für 25-jährige Mitgliedschaft (Silbernes Vereinszeichen)
• für 40-jährige Mitgliedschaft
• für 50-jährige Mitgliedschaft (Goldenes Vereinszeichen)
• für 60-jährige Mitgliedschaft
• für 70-jährige Mitgliedschaft
• für 80-jährige Mitgliedschaft
Zur Berechnung der Mitgliedszeit wird die Vereinszugehörigkeit ab Eintritt des Mitglieds zugrunde gelegt.
§ 2 Ehrenmitgliedschaft
1. Vereinsmitglieder, die sich um den Sport im Allgemeinen oder um den Verein außerordentliche
Dienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
2. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vereinsausschusses durch den Vor-
stand.
3. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit der Ehrenurkunde
verliehen.
4. Ehrenmitglieder sind von der Leistung aller Beiträge befreit.
§ 3 Ehrenvorsitzende
Zu Ehrenvorsitzenden können langjährige Vorsitzende ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Vor-schlag des Vereinsausschusses durch den Vorstand.
§ 4 Ehrungen des Landkreises Main-Spessart
Über die Meldung von Sportlern oder weiteren ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern für die Ehrung
verdienter Persönlichkeiten des Landkreises Main-Spessart entscheidet der Vorstand in Absprache mit
den Abteilungsleitern.
§ 5 Verfahren der Ehrungen bzw. Auszeichnungen
Über den Zeitpunkt der Verleihung bzw. Ernennung entscheidet der Vereinsausschuss. Die Verleihung
soll im Rahmen eines besonderen Anlasses (z.B. Mitgliederversammlung, Festkommers) erfolgen. Die
Verleihung von Ehrenurkunden und Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch
festgehalten.
§ 6 Verbandsehrungen und besondere Auszeichnungen
Ehrungen durch Fachverbände sind von den einzelnen Abteilungen selbst zu organisieren und durchzu-
führen. Hierfür verantwortlich ist der jeweilige Abteilungsleitervorsitzende.
B. Würdigungen im familiären Bereich
In den familiären Bereich fallende Angelegenheiten der Mitglieder werden wie folgt gewürdigt:
§ 7 Geburtstage
Mitglieder erhalten zum 60., 70., 80., und 90. Geburtstag sowie alle weiteren fünf Jahre persönlich Glück-
wünsche des Vereins und ein angemessenes Präsent durch einen Repräsentanten überbracht.
§ 8 Ehejubiläen
Auf Wunsch und Einladung des Jubelpaares werden ab der Goldenen Hochzeit Glückwünsche und ein
angemessenes Geschenk durch einen Repräsentanten überbracht.
§ 9 Beerdigungen
Zur Beerdigung von Vereinsmitgliedern wird an Hinterbliebene eine Beileidskarte übersandt sowie ein
angemessenes Grabgebinde bereitgestellt. Bei besonders verdienten Mitgliedern, Ehrenmitgliedern oder
Förderern des Vereins können in Rücksprache mit den Angehörigen Kondolenzworte gesprochen wer-
den.
C. Sonstige Bestimmungen
Die Ehrenordnung wurde am 31.01.2019 durch den Vereinsausschuss beschlossen und tritt am
19.03.2019 in Kraft.
Die Ehrenordnung wurde am 01.10.2024 durch die Vorstände und dem Vereinsausschuss aktualisiert.